Unternehmensverfassung

Unternehmensverfassung
System zur Kontrolle und Führung eines Unternehmens; Corporate Governance

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Unternehmensverfassung,
 
Gesamtheit aller konstitutiven und langfristig gültigen Grundsatzentscheidungen, die auf die Beteiligung und das Zusammenwirken der verschiedenen Interessengruppen im Unternehmen bezogen sind. Dazu gehören die Rechte und Pflichten der Unternehmensmitglieder, die Struktur der Entscheidungsorgane sowie die Unternehmensziele. Die Unternehmensverfassung regelt Machtbeziehungen der Interessengruppen innerhalb eines Unternehmens und im Außenverhältnis die Beziehungen einer Vielzahl von an dem Unternehmen interessierten Personenkreisen (Gläubigern, Lieferanten). Sie beruht auf gesetzlichen, vertraglichen (z. B. Tarifvertrag, Gesellschaftsvertrag, Betriebsvereinbarungen) und prozeduralen Regelungen, sofern die Betroffenen die ihnen zugesicherten Rechte einklagen können. Juristisch gesehen gehören zur Unternehmensverfassung die Mitbestimmungsregelungen sowohl auf der Unternehmensebene (Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, Arbeitsdirektor im Vorstand) als auch auf der Betriebsebene (Betriebsrat). - Vorschläge zu einer europäischen Unternehmensverfassung konzentrieren sich auf die Harmonisierung des Aktienrechts, besonders auf die Vereinheitlichung der Struktur der Aktiengesellschaften.

Universal-Lexikon. 2012.

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Synonyme:

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